Ex-Informationen

Nachfolgende Informationen sind nach besten Wissen erstellt. Ein rechtlicher Anspruch, gleich aus welchem Grund ist ausgeschlossen

1. Bildung gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre vermeiden

(Primärer Explosionsschutz)
Maßnahmen, die verhindern,
dass eine gefährliche explosionsfähige
Atmosphäre entsteht

2. Zündung gefährlicher explosionsfähiger
Atmosphäre vermeiden

(Sekundärer Explosionsschutz)

3. Auswirkungen einer Explosion auf
ein unbedenkliches Maß beschränken
(Tertiärer (konstruktiver) Explosionsschutz

Dies kann z. B. erfolgen durch:
Vermeidung brennbarer Stoffe (Ersatztechnologien)
Inertisierung (Zugabe von Stickstoff, Kohlendioxid usw.)
Begrenzung der Konzentration
Natürliche oder technische Belüftung   usw.

Mögliche Maßnahmen:
Zündquellen vermeiden
Explosionsgefährdete Bereiche nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen einteilen
Explosionsgeschützte Betriebsmittel einsetzen usw.

 

Explosionsdruckfeste Bauweise
Explosionsunterdrückung
Explosionsdruckentlastung
Explosionstechnische Entkopplung usw.

Kann durch ausreichende Verteilung in Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?
Verteilung in Folge einer Leckage mit hohem Druck
Verarbeitung einer brennbaren Flüssigkeit (Flammpunkt)
Mahlen oder Sieben, Fördern, Füllen oder Entleeren, Trocknen von Feststoffen geringer Partikelgröße (Feinkornanteil < 500 µm)
Etsteht explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge?
M
ehr als 10 Liter Volumen, unabhängig von der Raumgröße
ein zehntausendstel des Raumvolumens  80m³  = 8 Liter
1
mm gleichmäßige Staubablagerung bei einem Raum normaler Höhe



Gase
Explosionsgefährdete Bereiche werden in Zonen unterteilt, um die Auswahl entsprechender Geräte und die Gestaltung von sachgerechten  elektrischen Installationen zu erleichtern. Informationen und Vorgaben  für die Zoneneinteilung finden sich in IEC 60079-10 für  gasexplosionsgefährdete Bereiche bzw. in IEC 61241-10 für Bereiche mit  brennbarem Staub und in nationalen Regeln, wie in Deutschland der ExRL  »Explosionsschutz-Regeln “ Regeln zum Vermeiden der Gefahren durch  explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung « (BRG 104) oder den  Technischen Regeln Betriebssicherheitsverordnung TRBS 2152. In der EU  sind die Zonen in der EG-Richtlinie 1999/92/EU bzw. in den nationalen  Umsetzungen dieser Richtlinie in Deutschland finden Sie in der  Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, Bei der Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen  und der Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen ist jeweils das  höchstmögliche Gefahren-potential zu berücksichtigen. Steht im  Unternehmen keine sachkundige Person (befähigte Person) zur Beurteilung  der Explosionsgefahr und der Festlegung der notwendigen Maßnahmen zu  Verfügung, empfiehlt sich, eine fachkundige Person einzuschalten. Die in der festgelegten Gefahrenzone eingesetzten Geräte müssen die  Anforderungen der entsprechenden zugeordneten Kategorie erfüllen.

Zoneneinteilung Gase

Zone 0:
ist ein Bereich, in  dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und  brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.

Zone 1:
Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus einem Gemisch von Luft mit brennbaren Substanzen in Form  von Gas, Dampf oder Nebel bei normalem Betrieb auftritt.

Zone 2:
ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährlich explosionsfähigen Atmosphäre als Gemisch aus Luft und  brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur  kurzzeitig auftritt.

Von der Flüssigkeit zum Dampf/Luftgemisch

Der Flammpunkt
Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur einer Flüssigkeit, bei der  sich unter bestimmten genormten Bedingungen aus der Flüssigkeit Dämpfe  in solcher Menge entwickeln, dass sie fähig sind, ein entflammbares  Dampf/Luft-Gemisch zu bilden (Nr. 3.38 der DIN EN 13237).


Zoneneinteilung Stäube
Staub mit einer Korngröße < 500 µm    (Der Medianwert, Korngrößenverteilung ist zu beachten)

Explosionsfähige Staubatmosphäre

liegt vor, wenn die  Konzentration von brennbarem Staub in einem Gemisch mit Luft in einem  Bereich liegt, dass eine Entzündung möglich ist und sich der  Verbrennungsvorgang auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt. Ab einer Konzentration von etwa 15 g/m³ Staub in der Luft können Staubexplosionen auftreten.

 

Zone 20:
ist ein Bereich, in dem  gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der  Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder  häufig vorhanden ist.

Zone 21:
ist ein Bereich, in dem sich bei  Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre  in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden  kann.

Zone 22:
ist ein Bereich, in dem bei  Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht  oder aber nur kurzzeitig auftritt.

UEG  Staub
Die Explosionsgrenzen (untere Explosionsgrenze (UEG), obere Explosionsgrenze (OEG)) schließen den Konzentrationsbereich eines Staubes im Gemisch mit Luft ein, in dem Explosionen möglich sind. Die Bestimmung der UEG erfolgt im 1 m3-Behälter. Die unteren Explosionsgrenzen für Stäube liegen im Bereich von 15 bis 100 g/m3. Im Gegensatz zu Gasen und Dämpfen sind bei Stäuben keine oberen Explosionsgrenzen bekannt

Weitere Angaben zu Stäuben

Brennverhalten Stäube

Brennzahl BZ

kein Anbrennen

BZ 1

kurzes Anbrennen und rasches Auslöschen

BZ 2

örtliches Brennen oder Glimmen ohne Ausbreiten

BZ 3

Ausbreiten eines Glimmbrandes

BZ 4

Ausbreiten eines offenen Brandes

BZ 5

verpuffungsartiges Abbrennen

BZ 6

Staubexplosionsklasse

KSt-Wert
in bar · m · s-1

St 1

> 0 bis 200

St 2

> 200 bis 300

St 3

> 300

Mindestzündtemperatur einer Staubwolke (Zündtemperatur) ZT
Unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelte niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der sich das zündwilligste Gemisch des Staubes mit Luft entzündet.

Mindestzündtemperatur einer Staubschicht von 5 mm Dicke (Glimmtemperatur) GT
Unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelte niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der eine Staubschicht von 5 mm Dicke entzündet wird.


Zoneneinteilung und Zuordnung von Geräte entsprechend ihrer Kategorie
(europäische  Richtlinie 94/9/EG) bzw. ihrem Schutzniveau EPL (IEC 60079-0, 2007)

 

Zone

Vorhandenseins explosionsfähiger Atmosphäre

Gerätekategorie

Schutzniveau EPL

Gase, Dämpfe,
und Nebel

0

ständig, langzeitig, dauernd

1 G

Ga

1

gelegentlich

2 G

Gb

2

selten

3 G

Gc

Stäube

20

ständig, langzeitig, dauernd

1 D

Da

21

gelegentlich

2 D

Db

22

selten

3 D

Dc


Temperaturklassen

EN 60790 Explosionsgruppe IIA, IIB,IIC .

Zündtemperatur des Mediums

 

Zulässige Oberflächentemperatur des Betriebsmittels zur Grenztemperatur einschließlich 40°C Umgebungstemperatur.

Über 450°C

T1

450°C

Über 300°C bis 450°C

T2

300°C

Über 200°C bis 300°C

T3

200°C

Über 135°C bis 200°C

T4

135°C

Von 100°C bis 135°C

T5

100°C

Von 85°C bis 100°C

T6

85°C

Gefährdungen und Prüfumfang

-
Flammen und heiße Gase
-
Mechanisch erzeugte Funken
- Statische Elektrizität
- Blitzschlag
- Elektromagnetische Felder in Bereich der Frequenzen 9 kHz bis 300 Ghz
- Elektromagnetische Strahlung im Bereich der Frequenzen 3x1011 Hz bis 3x1015 Hz
- Ionisierende Strahlung
- Elektrische Anlage
- Elektrische Ausgleichsströme, kathodischer Korrosionsschutz
- Ultraschall
- Adiabatische Kompression, Stoßwellen, strömende Gase
- Chemische Reaktionen

 

Zündquellenanalyse
Folgende potentielle Zündquellen sollten Sie immer in Betracht ziehen

  • funkenreißende Bearbeitungswerkzeuge
  • heiß gelaufene Maschinenteile, heiße Oberflächen
  • Schlag- und Reibfunken von eingesaugten Metallteilen
  • Eintrag von Glimmnestern
  • Blitzschlag
  • elektrostatische Entladungen
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